Die Kritik an der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens gegen Attila Hildmann durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ist nicht berechtigt. Die dortige Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat die dort geführten Verfahren zügig und ordnungsgemäß bearbeitet. Die Abgabe dieser Verfahren ist zwischen der Generalstaatsanwältin in Berlin und dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg letztlich einvernehmlich und allein aus Sachgründen erfolgt.
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Zum Schutz und zur Sicherheit der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft vor dem Coronavirus wird bis auf weiteres gebeten, von mündlichen Vorsprachen abzusehen.
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