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Auslobungen / Belohnungen

Wenn trotz intensiver Ermittlungen noch entscheidende Informationen fehlen, sind die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Durch die Schaffung eines finanziellen Anreizes sollen Privatpersonen motiviert werden, ihr Wissen oder Beobachtungen mitzuteilen, die für die Ermittlungen von Bedeutung sein können. Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg sowie die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg können zu diesem Zweck Belohnungen aussetzen. Diese Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Beamte und Beschäftigte, deren berufliche Pflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen umfasst, sind hiervon ausgeschlossen.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

Wenn trotz intensiver Ermittlungen noch entscheidende Informationen fehlen, sind die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Durch die Schaffung eines finanziellen Anreizes sollen Privatpersonen motiviert werden, ihr Wissen oder Beobachtungen mitzuteilen, die für die Ermittlungen von Bedeutung sein können. Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg sowie die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg können zu diesem Zweck Belohnungen aussetzen. Diese Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Beamte und Beschäftigte, deren berufliche Pflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen umfasst, sind hiervon ausgeschlossen.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

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