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Kontakt und Erreichbarkeit

  • Adressen
    Hausanschrift:
    Staatsanwaltschaft Neuruppin
    Feldmannstraße 1
    16816 Neuruppin

    Telefon:           +49 3391 / 515 - 9
    Telefax:           +49 3391 / 515 - 0599
    Nachtbriefkasten
    Vor dem Justizzentrum befindet sich ein Nachtbriefkasten. Die dort eingeworfene Post wird automatisch danach sortiert, ob sie vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen worden ist.
    Bitte beachten sie folgende Leerungszeiten:
    Montag-Freitag
    08.00 Uhr-15.00 Uhr und 24.00 Uhr
    Samstag, Sonn- und Feiertage
    10.00 Uhr und 24.00 Uhr
     
    Fristsachen können am Tage des Fristablaufes bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
    Postanschrift:
    Staatsanwaltschaft Neuruppin
    Postfach 11 11 33
    16812 Neuruppin
    Cafeteria:
    Im Justizzentrum befindet sich im Erdgeschoß eine Cafeteria, die von allen Besuchern genutzt werden kann. Ein aktueller Wochenspeiseplan hängt jeweils in der Cafeteria aus.

    Hausanschrift:
    Staatsanwaltschaft Neuruppin
    Feldmannstraße 1
    16816 Neuruppin

    Telefon:           +49 3391 / 515 - 9
    Telefax:           +49 3391 / 515 - 0599
    Nachtbriefkasten
    Vor dem Justizzentrum befindet sich ein Nachtbriefkasten. Die dort eingeworfene Post wird automatisch danach sortiert, ob sie vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen worden ist.
    Bitte beachten sie folgende Leerungszeiten:
    Montag-Freitag
    08.00 Uhr-15.00 Uhr und 24.00 Uhr
    Samstag, Sonn- und Feiertage
    10.00 Uhr und 24.00 Uhr
     
    Fristsachen können am Tage des Fristablaufes bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
    Postanschrift:
    Staatsanwaltschaft Neuruppin
    Postfach 11 11 33
    16812 Neuruppin
    Cafeteria:
    Im Justizzentrum befindet sich im Erdgeschoß eine Cafeteria, die von allen Besuchern genutzt werden kann. Ein aktueller Wochenspeiseplan hängt jeweils in der Cafeteria aus.

  • Dienstzeiten

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (freitags bis 13.30 Uhr)

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (freitags bis 13.30 Uhr)

  • Barrierefreiheit

    Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft und sind ausgeschildert.

    Personen, denen ein Zugang durch den Haupteingang über die Treppe nicht möglich ist, können den neben dem Eingang befindlichen behindertengerechten Fahrstuhl benutzen.

    Der Einlass erfolgt nach Kontaktaufnahme über eine Gegensprechanlage. Von diesem Eingang aus können alle Gebäudeteile erreicht werden (evtl. auch mit Hilfe eines Wachtmeisters).

    Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im 1. OG, welches über den Fahrstuhl zu erreichen ist.

    Bei Behinderungen, die besondere Maßnahmen bedürfen, wird vorab um rechtszeitige Mitteilung gebeten.

    Rechtsberatungen und Rechtsauskünfte können nicht erteilt werden.


    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung: Justizoberamtsrat Jochen Kandler.

    Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft und sind ausgeschildert.

    Personen, denen ein Zugang durch den Haupteingang über die Treppe nicht möglich ist, können den neben dem Eingang befindlichen behindertengerechten Fahrstuhl benutzen.

    Der Einlass erfolgt nach Kontaktaufnahme über eine Gegensprechanlage. Von diesem Eingang aus können alle Gebäudeteile erreicht werden (evtl. auch mit Hilfe eines Wachtmeisters).

    Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im 1. OG, welches über den Fahrstuhl zu erreichen ist.

    Bei Behinderungen, die besondere Maßnahmen bedürfen, wird vorab um rechtszeitige Mitteilung gebeten.

    Rechtsberatungen und Rechtsauskünfte können nicht erteilt werden.


    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung: Justizoberamtsrat Jochen Kandler.

  • Lage und Anreise

    Die Stadt Neuruppin und das Justizzentrum Neuruppin, welches das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Neuruppin beherbergt, sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen.

    Anreise mit dem Auto:
    Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Hamburg kommend zweckmäßiger Weise die BAB 24 bis zur Abfahrt „Neuruppin“. Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung Neuruppin auf der B167 bis in die Stadt hinein. Rechtsseitig lassen Sie das große, der Stadt vorgelagerte Einkaufszentrum „REIZ“ liegen und folgen weiter der B167. Nach ungefähr 1 km, unmittelbar vor Beginn der historischen Wallanlage, weist ein Verkehrsschild in Richtung „Zentrum Süd“. Dort biegen Sie nach rechts in die Franz-Künstler-Straße ein und folgen dieser ca. 150 m bis zur nächsten Kreuzung. Unmittelbar hinter dieser Kreuzung ordnen Sie sich in die Linksabbiegerspur ein und biegen in die Karl-Liebknecht-Straße ab. An der Einmündung zur Feldmannstraße liegt rechter Hand das Justizzentrum Neuruppin.

    Aus Richtung Berlin verlassen Sie die BAB 24 an der Ausfahrt „Neuruppin Süd“ und folgen der Beschilderung in Richtung Neuruppin bis in die Stadt hinein. Sie passieren linker Hand die Ruppiner Kliniken und biegen an der kurz darauf folgenden Y-Kreuzung nach rechts in die Fehrbelliner Straße ab. Dieser Straße folgen Sie. Nachdem linker Hand das Polizeigebäude passiert wurde, ordnen Sie sich in Höhe der Sparkasse in die Rechtsabbiegerspur ein und biegen in die Karl-Liebknecht-Straße ab. An der Einmündung zur Feldmannstraße liegt rechter Hand das Justizzentrum Neuruppin. Parkplätze stehen in der Nähe des Justizzentrums in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der vor dem Gebäude rechts gelegene Parkplatz steht auch Besuchern des Justizzentrums zur Verfügung. Auf dem links gelegenen Parkplatz sind die Parkplätze, mit Ausnahme der dort vorhandenen Behindertenparkplätze, den Mitarbeitern des Justizzentrums vorbehalten. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie entlang der Karl-Liebknecht-Straße, kostenpflichtige in einer Entfernung von 5 Minuten Fußweg am Braaschplatz.

    Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
    Empfehlenswert ist die Benutzung des „Prignitz-Express“, der stündlich vom Bahnhof Berlin-Spandau und Henningsdorf nach Neuruppin verkehrt (Fahrzeit ca. 70 Minuten). Vom Bahnhof „Rheinsberger Tor“ fahren Sie mit den Stadtbuslinien 770 und 771 bis zur Haltestelle „Fehrbelliner Hof“ in unmittelbarer Nähe zum „Fontane“-Denkmal. Wenn Sie aus dem Bus ausgestiegen sind, wenden Sie sich nach links und überqueren nach ca. 20 m die Karl-Marx-Straße. Nach weiteren ca. 30 m geht die Karl-Liebknecht-Straße nach links ab. Dieser Straße folgen Sie bis zur Einmündung zur Feldmannstraße, an der sich rechter Hand das Landgericht befindet.

    Die Stadt Neuruppin und das Justizzentrum Neuruppin, welches das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Neuruppin beherbergt, sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen.

    Anreise mit dem Auto:
    Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Hamburg kommend zweckmäßiger Weise die BAB 24 bis zur Abfahrt „Neuruppin“. Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung Neuruppin auf der B167 bis in die Stadt hinein. Rechtsseitig lassen Sie das große, der Stadt vorgelagerte Einkaufszentrum „REIZ“ liegen und folgen weiter der B167. Nach ungefähr 1 km, unmittelbar vor Beginn der historischen Wallanlage, weist ein Verkehrsschild in Richtung „Zentrum Süd“. Dort biegen Sie nach rechts in die Franz-Künstler-Straße ein und folgen dieser ca. 150 m bis zur nächsten Kreuzung. Unmittelbar hinter dieser Kreuzung ordnen Sie sich in die Linksabbiegerspur ein und biegen in die Karl-Liebknecht-Straße ab. An der Einmündung zur Feldmannstraße liegt rechter Hand das Justizzentrum Neuruppin.

    Aus Richtung Berlin verlassen Sie die BAB 24 an der Ausfahrt „Neuruppin Süd“ und folgen der Beschilderung in Richtung Neuruppin bis in die Stadt hinein. Sie passieren linker Hand die Ruppiner Kliniken und biegen an der kurz darauf folgenden Y-Kreuzung nach rechts in die Fehrbelliner Straße ab. Dieser Straße folgen Sie. Nachdem linker Hand das Polizeigebäude passiert wurde, ordnen Sie sich in Höhe der Sparkasse in die Rechtsabbiegerspur ein und biegen in die Karl-Liebknecht-Straße ab. An der Einmündung zur Feldmannstraße liegt rechter Hand das Justizzentrum Neuruppin. Parkplätze stehen in der Nähe des Justizzentrums in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der vor dem Gebäude rechts gelegene Parkplatz steht auch Besuchern des Justizzentrums zur Verfügung. Auf dem links gelegenen Parkplatz sind die Parkplätze, mit Ausnahme der dort vorhandenen Behindertenparkplätze, den Mitarbeitern des Justizzentrums vorbehalten. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie entlang der Karl-Liebknecht-Straße, kostenpflichtige in einer Entfernung von 5 Minuten Fußweg am Braaschplatz.

    Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
    Empfehlenswert ist die Benutzung des „Prignitz-Express“, der stündlich vom Bahnhof Berlin-Spandau und Henningsdorf nach Neuruppin verkehrt (Fahrzeit ca. 70 Minuten). Vom Bahnhof „Rheinsberger Tor“ fahren Sie mit den Stadtbuslinien 770 und 771 bis zur Haltestelle „Fehrbelliner Hof“ in unmittelbarer Nähe zum „Fontane“-Denkmal. Wenn Sie aus dem Bus ausgestiegen sind, wenden Sie sich nach links und überqueren nach ca. 20 m die Karl-Marx-Straße. Nach weiteren ca. 30 m geht die Karl-Liebknecht-Straße nach links ab. Dieser Straße folgen Sie bis zur Einmündung zur Feldmannstraße, an der sich rechter Hand das Landgericht befindet.

  • Zugangskontrolle

    Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Dienstgebäude gehört auch eine Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein und Ihre Vorladung (o. a. Unterlagen) mit. Mit Wartezeiten beim Zutritt ist deshalb zu rechnen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.

    Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Dienstgebäude gehört auch eine Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein und Ihre Vorladung (o. a. Unterlagen) mit. Mit Wartezeiten beim Zutritt ist deshalb zu rechnen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.


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