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Empfänger von Geldauflagen

Gemeinnützige Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen, werden bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, zugleich für die Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg, in einer gemeinsamen Liste geführt.

Die Liste dient dazu, den in Strafsachen tätigen Richtern, Staats- und Amtsanwälten im Bedarfsfall die sachgemäße Bestimmung des Empfängers einer Geldauflage zu erleichtern. Die Aufnahme in diese Liste begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung der eingetragenen Einrichtungen dar.

Für weiterführende Informationen zur Aufnahme in die Liste bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und zu den Übersichten über die verhängten Geldauflagen bitte hier klicken 

Gemeinnützige Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen, werden bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, zugleich für die Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg, in einer gemeinsamen Liste geführt.

Die Liste dient dazu, den in Strafsachen tätigen Richtern, Staats- und Amtsanwälten im Bedarfsfall die sachgemäße Bestimmung des Empfängers einer Geldauflage zu erleichtern. Die Aufnahme in diese Liste begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung der eingetragenen Einrichtungen dar.

Für weiterführende Informationen zur Aufnahme in die Liste bei dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und zu den Übersichten über die verhängten Geldauflagen bitte hier klicken 


Rechtsextremismus

Brandenburg hat sich als erstes Bundesland öffentlich dazu bekannt, ein Problem mit dem Rechtsextremismus zu haben, wobei der damalige Ministerpräsident Stolpe in einem der Wochenzeitung „Die Zeit“ im September 2000 gegebenen Interview bedauerte, den Rechtsextremismus anfangs unterschätzt zu haben („Ich wollte es nicht wahrhaben“). Doch bereits Anfang 1997 wurde das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ gegründet. 
Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Rautenberg war seit 2000 Einzelmitglied und hatte in dieser Eigenschaft 2008 in dritter Auflage die Broschüre „Schwarz-Rot-Gold: Das Symbol für die nationale Identität der Deutschen!“verfasst, um dem Nationalismus der Rechtsextremen unter Schwarz-Weiß-Rot einen Patriotismus der Demokraten unter Schwarz-Rot-Gold entgegenzusetzen. 1998 beschloss die Landesregierung das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“, um durch intensive Vernetzung und Kooperation der staatlichen und nichtstaatlichen Stellen sowie bürgerschaftlichen Akteure eine starke lebendige Demokratie und Zivilgesellschaft zu erreichen. Über den Stand der Bemühungen gab 2007 die Anthologie „Rechtsextremismus in Brandenburg“ (Hrsg.: Schoeps/ Botsch/ Kopke/ Rensmann) Aufschluss, die auch einen Beitrag des Generalstaatsanwalts mit dem Titel „Die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Land Brandenburg und deren mögliche Ursachen“ enthielt. Von 1998 bis 2013 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Auflistung von personenbezogenen Gewaltstraftaten aus rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Motivation geführt, wobei die Daten der entsprechenden Verfahren bis zu deren Abschluss laufend aktualisiert wurden. Zur Zeit der Einstellung war die Zahl der von den Staatsanwaltschaften berichteten Fälle erheblich zurückgegangen, was damit zusammenhängen dürfte, dass die Jugendkultur nicht mehr wie bis Ende der 90er Jahre von rechtsextremen Gedankengut dominiert wird. Geführt worden ist die Liste, um nähere Erkenntnisse über die Ursachen derartiger Gewaltkriminalität zu gewinnen. Eine wissenschaftliche Auswertung der Liste ist durch das „Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam“ (IFK) erfolgt. Die Titel der Projektberichte lauten: „Rechtsextrem, antisemitisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten im Land Brandenburg“ – Deskriptive Auswertung  (Andrea Kopp und Christian Schärf, Januar 2005), „Analyse der Entwicklungsverläufe von jugendlichen Gewalttätern mit rechtsextremer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Tatmotivation und Schlussfolgerungen für die Optimierung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen“ (Andrea Kopp und Meike Betz, Dezember 2007) und „Analyse der Gewalttatenliste (1998 bis 2013) der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg und Schlussfolgerungen für die Rechtsextremismusprävention“ (Jana Voigt und Katja Lauermann, April 2015). Der Ursachenforschung hat auch das 2009 erschienene Buch „Abkehr von rechtsextremistisch motivierter Gewalt. Einsicht von Strafgefangenen“ des Journalisten Frank Schauka gedient, der Straftäter befragt hat, die sich in einer Wohngruppe der JVA Brandenburg an der Havel von ihrer rechtsextremistischen Gedankenwelt gelöst hatten.

Da es über die Zahlen der Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit der Wiedervereinigung zwischen den Innenministerien der Bundesländer und zivilgesellschaftlichen Institutionen Unstimmigkeiten gibt, ordnete der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident des Landes Brandenburg 2013 eine Überprüfung der sogenannten Altfälle an. Im Unterschied zu Überprüfungen in anderen Bundesländern wurde damit jedoch eine externe Institution, das Moses-Mendelssohn-Zentrum Potsdam (Forschungsschwerpunkt Antisemitismus- und Rechtsextremismusforschung) beauftragt. Eine Novität stellte auch dar, dass projektbegleitend ein Expertenarbeitskreis aus Vertretern staatlicher Behörden und zivilgesellschaftlicher Institutionen eingerichtet wurde. Der Abschlussbericht vom 29. Juni 2015 kam zu dem Ergebnis, dass es seit 1990 nicht zu neun, sondern zu acht weiteren einschlägigen Fällen gekommen ist, die sich bis zum Jahr 2000 ereigneten.

Zurzeit erleben wir mit der Flüchtlingswelle wieder vermehrt Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Rassistische, fremdenfeindliche Hetze und Straftaten gegen Asylsuchende werden mit Nachdruck verfolgt werden. Zwar darf natürlich über den Umfang des Zuzuges gestritten werden, nicht aber darüber, dass alle diejenigen, die sich in Deutschland befinden, nicht nur unsere Strafgesetze zu beachten haben, sondern auch deren Schutz genießen und menschenwürdig zu behandeln sind. Denn Art. 1 unseres Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ und Art. 7a der Verfassung des Landes Brandenburg bestimmt: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

In einem am 28. November 2008 unter deutscher Präsidentschaft gefassten Rahmenbeschluss des Rates der EU zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit heißt es: „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen unmittelbare Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit dar, auf die sich die Europäische Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“ Seit dem 1. August 2015 ist eine Neufassung des § 46 StGB in Kraft, wonach bei der Strafzumessung besonders „rassistische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters zu berücksichtigen sind. Wer mit einer derartigen Motivation ein bewohntes Asylbewerberheim in Brand setzt und dabei mit der Möglichkeit rechnet, die Insassen könnten dadurch zu Tode kommen, muss mit einer Verurteilung wegen Mordes aus „niedrigen Beweggründen“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Brandenburg hat sich als erstes Bundesland öffentlich dazu bekannt, ein Problem mit dem Rechtsextremismus zu haben, wobei der damalige Ministerpräsident Stolpe in einem der Wochenzeitung „Die Zeit“ im September 2000 gegebenen Interview bedauerte, den Rechtsextremismus anfangs unterschätzt zu haben („Ich wollte es nicht wahrhaben“). Doch bereits Anfang 1997 wurde das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ gegründet. 
Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Rautenberg war seit 2000 Einzelmitglied und hatte in dieser Eigenschaft 2008 in dritter Auflage die Broschüre „Schwarz-Rot-Gold: Das Symbol für die nationale Identität der Deutschen!“verfasst, um dem Nationalismus der Rechtsextremen unter Schwarz-Weiß-Rot einen Patriotismus der Demokraten unter Schwarz-Rot-Gold entgegenzusetzen. 1998 beschloss die Landesregierung das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“, um durch intensive Vernetzung und Kooperation der staatlichen und nichtstaatlichen Stellen sowie bürgerschaftlichen Akteure eine starke lebendige Demokratie und Zivilgesellschaft zu erreichen. Über den Stand der Bemühungen gab 2007 die Anthologie „Rechtsextremismus in Brandenburg“ (Hrsg.: Schoeps/ Botsch/ Kopke/ Rensmann) Aufschluss, die auch einen Beitrag des Generalstaatsanwalts mit dem Titel „Die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Land Brandenburg und deren mögliche Ursachen“ enthielt. Von 1998 bis 2013 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Auflistung von personenbezogenen Gewaltstraftaten aus rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Motivation geführt, wobei die Daten der entsprechenden Verfahren bis zu deren Abschluss laufend aktualisiert wurden. Zur Zeit der Einstellung war die Zahl der von den Staatsanwaltschaften berichteten Fälle erheblich zurückgegangen, was damit zusammenhängen dürfte, dass die Jugendkultur nicht mehr wie bis Ende der 90er Jahre von rechtsextremen Gedankengut dominiert wird. Geführt worden ist die Liste, um nähere Erkenntnisse über die Ursachen derartiger Gewaltkriminalität zu gewinnen. Eine wissenschaftliche Auswertung der Liste ist durch das „Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam“ (IFK) erfolgt. Die Titel der Projektberichte lauten: „Rechtsextrem, antisemitisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten im Land Brandenburg“ – Deskriptive Auswertung  (Andrea Kopp und Christian Schärf, Januar 2005), „Analyse der Entwicklungsverläufe von jugendlichen Gewalttätern mit rechtsextremer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Tatmotivation und Schlussfolgerungen für die Optimierung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen“ (Andrea Kopp und Meike Betz, Dezember 2007) und „Analyse der Gewalttatenliste (1998 bis 2013) der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg und Schlussfolgerungen für die Rechtsextremismusprävention“ (Jana Voigt und Katja Lauermann, April 2015). Der Ursachenforschung hat auch das 2009 erschienene Buch „Abkehr von rechtsextremistisch motivierter Gewalt. Einsicht von Strafgefangenen“ des Journalisten Frank Schauka gedient, der Straftäter befragt hat, die sich in einer Wohngruppe der JVA Brandenburg an der Havel von ihrer rechtsextremistischen Gedankenwelt gelöst hatten.

Da es über die Zahlen der Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit der Wiedervereinigung zwischen den Innenministerien der Bundesländer und zivilgesellschaftlichen Institutionen Unstimmigkeiten gibt, ordnete der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident des Landes Brandenburg 2013 eine Überprüfung der sogenannten Altfälle an. Im Unterschied zu Überprüfungen in anderen Bundesländern wurde damit jedoch eine externe Institution, das Moses-Mendelssohn-Zentrum Potsdam (Forschungsschwerpunkt Antisemitismus- und Rechtsextremismusforschung) beauftragt. Eine Novität stellte auch dar, dass projektbegleitend ein Expertenarbeitskreis aus Vertretern staatlicher Behörden und zivilgesellschaftlicher Institutionen eingerichtet wurde. Der Abschlussbericht vom 29. Juni 2015 kam zu dem Ergebnis, dass es seit 1990 nicht zu neun, sondern zu acht weiteren einschlägigen Fällen gekommen ist, die sich bis zum Jahr 2000 ereigneten.

Zurzeit erleben wir mit der Flüchtlingswelle wieder vermehrt Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Rassistische, fremdenfeindliche Hetze und Straftaten gegen Asylsuchende werden mit Nachdruck verfolgt werden. Zwar darf natürlich über den Umfang des Zuzuges gestritten werden, nicht aber darüber, dass alle diejenigen, die sich in Deutschland befinden, nicht nur unsere Strafgesetze zu beachten haben, sondern auch deren Schutz genießen und menschenwürdig zu behandeln sind. Denn Art. 1 unseres Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ und Art. 7a der Verfassung des Landes Brandenburg bestimmt: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

In einem am 28. November 2008 unter deutscher Präsidentschaft gefassten Rahmenbeschluss des Rates der EU zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit heißt es: „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen unmittelbare Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit dar, auf die sich die Europäische Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“ Seit dem 1. August 2015 ist eine Neufassung des § 46 StGB in Kraft, wonach bei der Strafzumessung besonders „rassistische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters zu berücksichtigen sind. Wer mit einer derartigen Motivation ein bewohntes Asylbewerberheim in Brand setzt und dabei mit der Möglichkeit rechnet, die Insassen könnten dadurch zu Tode kommen, muss mit einer Verurteilung wegen Mordes aus „niedrigen Beweggründen“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.