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Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Der Landtag des Landes Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 27. Januar 2021 beschlossen:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu bestellen. Zur effektiven Verfolgung von Hate-Speech-Delikten und digitaler Gewalt sollen das Fachwissen und die erforderlichen Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren im Bereich der Hassgewalt wird der Beauftragte gegen Hasskriminalität mit der Aufgabe der Beratung der Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut. Dabei soll auch die juristische Aus- und Fortbildung an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz für die Strafverfolgung angepasst werden.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen des Ministeriums der Justiz.“

In Umsetzung dieses Beschlusses ist bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

zum 1. Juli 2021

eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet worden.

Die Aufgaben der Zentralstelle sind u.a.

  1. Die Koordination und Kooperation mit anderen Bundes- und Landesbehörden und -einrichtungen, insbesondere BKA, Bundes- und Landespolizeien und Verfassungsschutz. Zudem gewährleistet sie den Kontakt und den Informationsaustausch mit der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ sowie zivilgesellschaftlichen Betroffenenverbänden.
  2. Die Zentralstelle initiiert und koordiniert den fachlichen Austausch zwischen den für die Verfolgung von Hasskriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
  3. In Verfahren mit überregionalem Bezug koordiniert sie zudem die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
  4. Des Weiteren berät sie die Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragestellungen u. a. durch Auswertung von Literatur und Rechtsprechung.

Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Der Landtag des Landes Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 27. Januar 2021 beschlossen:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu bestellen. Zur effektiven Verfolgung von Hate-Speech-Delikten und digitaler Gewalt sollen das Fachwissen und die erforderlichen Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren im Bereich der Hassgewalt wird der Beauftragte gegen Hasskriminalität mit der Aufgabe der Beratung der Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut. Dabei soll auch die juristische Aus- und Fortbildung an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz für die Strafverfolgung angepasst werden.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen des Ministeriums der Justiz.“

In Umsetzung dieses Beschlusses ist bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

zum 1. Juli 2021

eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet worden.

Die Aufgaben der Zentralstelle sind u.a.

  1. Die Koordination und Kooperation mit anderen Bundes- und Landesbehörden und -einrichtungen, insbesondere BKA, Bundes- und Landespolizeien und Verfassungsschutz. Zudem gewährleistet sie den Kontakt und den Informationsaustausch mit der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ sowie zivilgesellschaftlichen Betroffenenverbänden.
  2. Die Zentralstelle initiiert und koordiniert den fachlichen Austausch zwischen den für die Verfolgung von Hasskriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
  3. In Verfahren mit überregionalem Bezug koordiniert sie zudem die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
  4. Des Weiteren berät sie die Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragestellungen u. a. durch Auswertung von Literatur und Rechtsprechung.