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Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen wegen Brandanschlag vom 4. Januar 2026 auf dem Grundstück des Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg; Auslobung einer Belohnung zurückgenommen

- Erschienen am 08.05.2026

Die im Zusammenhang mit dem Brandanschlag vom 4. Januar 2026 auf das Grundstück des Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, unter dem 12. Januar 2026 erfolgte Auslobung einer Belohnung von bis zu 10.000 Euro für Hinweise zur Ermittlung oder Ergreifung des oder der Täter wird zurückgenommen.

Hintergrund:
Am Sonntag, 4. Januar 2026, gegen 4:00 Uhr, verübten ein oder mehrere Täter einen Anschlag auf dem in Templin gelegenen Grundstück des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg. Dabei wurde ein neben dem Wohnhaus befindliches Gebäude in Brand gesetzt. An der Haustür des Wohnhauses wurde zudem mit roter Farbe ein Dreieck entsprechend einem von der palästinensischen Terrororganisation HAMAS verwendeten Kennzeichen aufgebracht.
Die zunächst aufgrund örtlicher Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin geführten Ermittlungen hat der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg übernommen und das Ermittlungsverfahren zur weiteren Bearbeitung der bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Land Brandenburg zugewiesen. Die Ermittlungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Brandenburg geführt.
Am 12. Januar 2026 hatte der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg für Hinweise von Privatpersonen, die zur Ermittlung oder Ergreifung des oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.