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Örtliche Zuständigkeit

Gerichtsbezirk Geobasis-DE/LGB © Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg

Allgemeine Zuständigkeit
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt im zehnten Titel in § 143 generell den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes. Der gesetzlichen Regelung zufolge wird „die örtliche Zuständigkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft … durch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt, für das Sie bestellt sind.“ Hierbei wird auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich desjenigen Landgerichtes zurückgegriffen, an dessen Ort die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Dem Landgerichtsbezirk Cottbus sind die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte Cottbus (einschließlich der Zweigstelle Guben), Lübben, Senftenberg, Königs Wusterhausen und Bad Liebenwerda zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ist also für die Verfolgung sämtlicher Straftaten zuständig, die in einem der Zuständigkeitsbezirke der vorgenannten Amtsgerichte begangen worden sind.

Besondere Zuständigkeit
Das GVG eröffnet zudem die Möglichkeit, einer Staatsanwaltschaft eines Landes für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen und die damit zusammenhängende Strafvollstreckung den Zuständigkeitsbezirk auch eines anderen Landgerichtes als demjenigen, an dessen Sitz sie sich befindet, zuzuordnen. Hiervon hat das Ministerium der Justiz im Falle der Staatsanwaltschaft Cottbus erstmals mit Allgemeiner Verfügung vom 14. Dezember 2000 - und aktuell vom 07. März 2014 - Gebrauch gemacht. Seit diesem Zeitpunkt ist die Staatsanwaltschaft Cottbus als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität zuständig für die Verfolgung klassischer „Computerdelikte“ und eines Großteils der Straftaten innerhalb des gesamten Landes Brandenburg, die unter Nutzung von Datennetzen begangen werden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus nimmt seit 1994 zudem die Aufgaben der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften für das gesamte Land Brandenburg wahr.

Gerichtsbezirk Geobasis-DE/LGB © Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg

Allgemeine Zuständigkeit
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt im zehnten Titel in § 143 generell den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes. Der gesetzlichen Regelung zufolge wird „die örtliche Zuständigkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft … durch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt, für das Sie bestellt sind.“ Hierbei wird auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich desjenigen Landgerichtes zurückgegriffen, an dessen Ort die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Dem Landgerichtsbezirk Cottbus sind die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte Cottbus (einschließlich der Zweigstelle Guben), Lübben, Senftenberg, Königs Wusterhausen und Bad Liebenwerda zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ist also für die Verfolgung sämtlicher Straftaten zuständig, die in einem der Zuständigkeitsbezirke der vorgenannten Amtsgerichte begangen worden sind.

Besondere Zuständigkeit
Das GVG eröffnet zudem die Möglichkeit, einer Staatsanwaltschaft eines Landes für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen und die damit zusammenhängende Strafvollstreckung den Zuständigkeitsbezirk auch eines anderen Landgerichtes als demjenigen, an dessen Sitz sie sich befindet, zuzuordnen. Hiervon hat das Ministerium der Justiz im Falle der Staatsanwaltschaft Cottbus erstmals mit Allgemeiner Verfügung vom 14. Dezember 2000 - und aktuell vom 07. März 2014 - Gebrauch gemacht. Seit diesem Zeitpunkt ist die Staatsanwaltschaft Cottbus als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität zuständig für die Verfolgung klassischer „Computerdelikte“ und eines Großteils der Straftaten innerhalb des gesamten Landes Brandenburg, die unter Nutzung von Datennetzen begangen werden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus nimmt seit 1994 zudem die Aufgaben der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften für das gesamte Land Brandenburg wahr.


  • Anschriften der Gerichte im Landgerichtsbezirk Cottbus

    Landgericht Cottbus
    Gerichtsstraße 3/4
    03046 Cottbus
    Telefon (0355) 6371-0 Telefax (0355) 6371-360

    Amtsgericht Bad Liebenwerda
    Dresdener Str. 10
    04924 Bad Liebenwerda
    Telefon (035341) 604-0 Telefax (035341) 12129

    Amtsgericht Cottbus
    Gerichtsplatz 2
    03046 Cottbus
    Telefon (0355) 637-20 Telefax (0355) 637-2200

    Thiemstraße 130
    03048 Cottbus
    Telefon (0355) 48542-0 Telefax (0355) 48542-19189

    Amtsgericht Cottbus
    - Zweigstelle Guben -
    Alte Poststr. 66
    03172 Guben
    Telefon (03561) 408-0 Telefax (03561) 408-200

    Amtsgericht Lübben
    Gerichtsstr. 2/3
    15907 Lübben Spreewald
    Telefon (03546) 221-0 Telefax (03546) 221-265

    Amtsgericht Königs Wusterhausen
    Friedrich-Engels-Straße 58
    15745 Wildau
    Telefon (03375) 271-0 Telefax (03375) 271-111

    Amtsgericht Senftenberg
    Steindamm 8
    01968 Senftenberg
    Telefon (03573) 704-0 Telefax (03573) 704-0354

    Landgericht Cottbus
    Gerichtsstraße 3/4
    03046 Cottbus
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    Dresdener Str. 10
    04924 Bad Liebenwerda
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    Gerichtsplatz 2
    03046 Cottbus
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    Amtsgericht Cottbus
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    Alte Poststr. 66
    03172 Guben
    Telefon (03561) 408-0 Telefax (03561) 408-200

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    Gerichtsstr. 2/3
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    01968 Senftenberg
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