Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Vertreter der IG-Metall nach einer Betriebsratssitzung bei TESLA
- Erschienen amDas Ermittlungsverfahren gegen einen Vertreter der IG Metall wegen des Vorwurfes der Vertraulichkeit des Wortes sowie Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder wurde am 08.04.2026 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Auswertung des sichergestellten Laptops ergab weder Hinweise auf eine angefertigte Audio- oder Videoaufnahme noch eine Übertragung an Dritte.
Pressemitteilung vom 14.02.2026
Aufgrund einer am 10.02.2026 erstatteten Strafanzeige wurde hier am 12.02.2026 ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz gegen einen Vertreter der IG-Metall eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, in einer Betriebsratssitzung am 10.02.2026 im TESLA-Werk in Grünheide mittels eines Laptops heimlich eine Tonaufnahme angefertigt zu haben.
Die für die Auswertung des Laptops notwendige Datensicherung des Geräts wurde veranlasst.
