Örtliche Zuständigkeit
Der Zuständigkeitsbereich entspricht demjenigen des Landgerichts Potsdam und umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Luckenwalde, Nauen, Potsdam, Rathenow und Zossen. Die ehemals für die Amtsgerichtsbezirke Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen zuständige Zweigstelle Luckenwalde ist mit Wirkung vom 14.03.2008 aufgelöst worden.
Der Zuständigkeitsbereich entspricht demjenigen des Landgerichts Potsdam und umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Luckenwalde, Nauen, Potsdam, Rathenow und Zossen. Die ehemals für die Amtsgerichtsbezirke Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen zuständige Zweigstelle Luckenwalde ist mit Wirkung vom 14.03.2008 aufgelöst worden.