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Strafanzeige gegen Ministerin Hoffmann und MdL Stohn wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) u.a.; keine Aufnahme von Ermittlungen

- Erschienen am 30.11.2022

Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat nach Prüfung einer Strafanzeige, mit der der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann, und dem Abgeordneten des Landtags Brandenburg, Erik Stohn, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) sowie Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) vorgeworfen war, von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen.

 Hintergrund der Strafanzeige ist eine Pressemitteilung des Landesverbandes der Neuen Richtervereinigung vom 28. September 2022, in der es heißt, es wolle „Gerede“ nicht verstummen, Frau Ministerin Hoffmann habe die Zustimmung zur Reform der Arbeitsgerichtsbezirke beim damaligen Vorsitzenden der SPD-Fraktion [Stohn] durch eine ihm günstige Personalentscheidung „gefördert“. Diese Mitteilung hat der Anzeigende, ohne weitere Tatsache zu nennen, im Wesentlichen wiederholt.

 Da konkrete Tatsachen, die auf ein strafbares Verhalten der Beanzeigten auch nur hindeuten, nicht vorliegen, sondern der Anzeigeerstatter allein ein „Gerücht“ aufgegriffen und zur Prüfung gestellt hat, kam eine Aufnahme der Ermittlungen nicht in Betracht (§ 170 Abs. 2 StPO i. V. m. § 152 Abs. 2 StPO).