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Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat u.a. erhoben

- Erschienen am 14.11.2022

Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg – Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Land Brandenburg – hat am 28. Oktober 2022 Anklage zum Amtsgericht Potsdam – Jugendschöffengericht – gegen

den deutschen Staatsangehörigen Lutias F.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 StGB). Zudem ist er wegen tateinheitlich begangener Verstöße gegen das Waffen- und Sprenggesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 1WaffG, §§ 27 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Lutias F. plante etwa im Frühjahr 2021, einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an einem geeigneten, noch auszukundschaftenden Ort zu begehen, nachdem er sich zuvor in mehreren Chat-Kanälen mit Gleichgesinnten ausgetauscht hatte. Zur Umsetzung seines Vorhabens informierte sich der Angeschuldigte im Internet über die Herstellung von Sprengstoff und Sprengvorrichtungen und beschaffte sich hierfür erforderliche, frei verkäufliche Chemikalien und Utensilien. Zur Prüfung ihrer Funktionsfähigkeit stellte der Angeschuldigte insgesamt mindestens vier Sprengvorrichtungen her, die er auf einem verlassenen Kasernengelände zur Explosion brachte. Überdies verschaffte sich der Angeschuldigte eine Anleitung zur Herstellung von Nitrocellulose (sog. „Schießbaumwolle“) und stellte danach ein (noch) nicht zündfähiges Vorläufergemisch her.

Die Pressehoheit obliegt gegenwärtig dem Amtsgericht Potsdam.