Strafanzeige der IHK Potsdam gegen Prof. Dr. Dr. Mario Tobias:
Kein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Untreue und des Betruges
- Erschienen am
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat heute mangels Anfangsverdachtes von der Aufnahme von Ermittlungen gegen Prof. Dr. Dr. Mario Tobias wegen des Vorwurfs der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit der Verlängerung seines Dienstvertrages im Jahr 2018 abgesehen.
Die IHK Potsdam hatte sich insoweit bereits im Februar 2024 und im März 2024 schriftlich an die Staatsanwaltschaft Potsdam gewandt. In beiden Fällen hat die Prüfung ergeben, dass ein Anfangsverdacht nicht besteht. Gegen den diesbezüglichen Bescheid der Staatsanwaltschaft Potsdam hatte die IHK Potsdam Beschwerde erhoben, woraufhin der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg im August 2024 entschied, dass kein Anlass besteht, in Abänderung des angefochtenen Bescheids der Staatsanwaltschaft Potsdam die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen.