Referendariat
Die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg (sog. Rechtsreferendariat) findet in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam statt.
Sie erfolgt zunächst in den sogenannten Pflichtstationen. Die zweite Pflichtstation ist bei einer Staatsanwaltschaft abzuleisten. Diese befinden sich – wie die Landgerichte – in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg beteiligen sich dementsprechend an der Ausbildung der Referendare/innen in dieser so genannten Strafrechtsstation. Hierzu werden Referendare/innen den Staatsanwälten/innen zur Begleitung des dienstlichen Alltags zugewiesen. Die/Der jeweilige Ausbilder/in weist dem/der zugewiesenen Referendar/in geeignete Ermittlungsakten zum Entwurf von staatsanwaltlichen Verfügungen und Abschlussentscheidungen zu. Die praktische Ausbildung wird durch einen zweiwöchigen Einführungslehrgang und eine mehrwöchige Arbeitsgemeinschaft theoretisch begleitet.
Mit Beginn der Arbeitsgemeinschaft werden die Referendare/innen auch zum staatsanwaltlichen Sitzungsdienst herangezogen. Dieser betrifft Termine bei allen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Referendarin bzw. der Referendar tritt dabei als Sitzungsvertreter der jeweiligen Staatsanwaltschaft bei Gericht auf – sie oder er muss beispielsweise die Anklage verlesen, Beteiligte befragen und das Plädoyer halten.
Es werden in der Arbeitsgemeinschaft drei Klausuren geschrieben. Die Klausurtermine werden in der Arbeitsgemeinschaft rechtzeitig bekanntgegeben. Die Klausuren werden in den Räumlichkeiten der jeweiligen Staatsanwaltschaft geschrieben, zu den Klausuren sind neben Schreibmaterial die üblichen Kurzkommentare vorzuhalten. Einzelheiten werden durch den/die Arbeitsgemeinschaftsleiter/in mitgeteilt.
Die Sitzungsvertretungen werden im Regelfall für die Termine in der darauffolgenden Woche vergeben. Hinsichtlich einer etwaigen Berücksichtigung ist es angezeigt, rechtzeitig den die praktische Ausbildung wahrnehmenden Staatsanwalt/in zu kontaktieren, mit der/dem auch die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungshandakten zu Ausbildungszwecken erfolgt. Die bei Gericht anzuziehenden Roben werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Sollte sich eine Referendarin/ein Referendar besonders für die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft interessieren, kann auch die Ausbildung in der Wahlstation (Strafrechtspflege), die vier Monate dauert, bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung um einen Referendariatsplatz, die bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht anzubringen ist, für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Allerdings können Wünsche für einen oder mehrere Landgerichtsbezirke geäußert werden. Nähere Einzelheiten – auch hinsichtlich der Einstellungstermine – können der Internetpräsenz des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes entnommen werden.
Die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg (sog. Rechtsreferendariat) findet in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam statt.
Sie erfolgt zunächst in den sogenannten Pflichtstationen. Die zweite Pflichtstation ist bei einer Staatsanwaltschaft abzuleisten. Diese befinden sich – wie die Landgerichte – in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg beteiligen sich dementsprechend an der Ausbildung der Referendare/innen in dieser so genannten Strafrechtsstation. Hierzu werden Referendare/innen den Staatsanwälten/innen zur Begleitung des dienstlichen Alltags zugewiesen. Die/Der jeweilige Ausbilder/in weist dem/der zugewiesenen Referendar/in geeignete Ermittlungsakten zum Entwurf von staatsanwaltlichen Verfügungen und Abschlussentscheidungen zu. Die praktische Ausbildung wird durch einen zweiwöchigen Einführungslehrgang und eine mehrwöchige Arbeitsgemeinschaft theoretisch begleitet.
Mit Beginn der Arbeitsgemeinschaft werden die Referendare/innen auch zum staatsanwaltlichen Sitzungsdienst herangezogen. Dieser betrifft Termine bei allen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Referendarin bzw. der Referendar tritt dabei als Sitzungsvertreter der jeweiligen Staatsanwaltschaft bei Gericht auf – sie oder er muss beispielsweise die Anklage verlesen, Beteiligte befragen und das Plädoyer halten.
Es werden in der Arbeitsgemeinschaft drei Klausuren geschrieben. Die Klausurtermine werden in der Arbeitsgemeinschaft rechtzeitig bekanntgegeben. Die Klausuren werden in den Räumlichkeiten der jeweiligen Staatsanwaltschaft geschrieben, zu den Klausuren sind neben Schreibmaterial die üblichen Kurzkommentare vorzuhalten. Einzelheiten werden durch den/die Arbeitsgemeinschaftsleiter/in mitgeteilt.
Die Sitzungsvertretungen werden im Regelfall für die Termine in der darauffolgenden Woche vergeben. Hinsichtlich einer etwaigen Berücksichtigung ist es angezeigt, rechtzeitig den die praktische Ausbildung wahrnehmenden Staatsanwalt/in zu kontaktieren, mit der/dem auch die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungshandakten zu Ausbildungszwecken erfolgt. Die bei Gericht anzuziehenden Roben werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Sollte sich eine Referendarin/ein Referendar besonders für die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft interessieren, kann auch die Ausbildung in der Wahlstation (Strafrechtspflege), die vier Monate dauert, bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung um einen Referendariatsplatz, die bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht anzubringen ist, für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Allerdings können Wünsche für einen oder mehrere Landgerichtsbezirke geäußert werden. Nähere Einzelheiten – auch hinsichtlich der Einstellungstermine – können der Internetpräsenz des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes entnommen werden.