Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität
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Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität
Der Landtag des Landes Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 27. Januar 2021 beschlossen:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu bestellen. Zur effektiven Verfolgung von Hate-Speech-Delikten und digitaler Gewalt sollen das Fachwissen und die erforderlichen Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren im Bereich der Hassgewalt wird der Beauftragte gegen Hasskriminalität mit der Aufgabe der Beratung der Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut. Dabei soll auch die juristische Aus- und Fortbildung an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz für die Strafverfolgung angepasst werden.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen des Ministeriums der Justiz.“
In Umsetzung dieses Beschlusses ist bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
zum 1. Juli 2021
eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet worden.
Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität
Der Landtag des Landes Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 27. Januar 2021 beschlossen:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Beauftragten gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu bestellen. Zur effektiven Verfolgung von Hate-Speech-Delikten und digitaler Gewalt sollen das Fachwissen und die erforderlichen Ressourcen zentral gebündelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren im Bereich der Hassgewalt wird der Beauftragte gegen Hasskriminalität mit der Aufgabe der Beratung der Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut. Dabei soll auch die juristische Aus- und Fortbildung an veränderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz für die Strafverfolgung angepasst werden.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen des Ministeriums der Justiz.“
In Umsetzung dieses Beschlusses ist bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
zum 1. Juli 2021
eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet worden.
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Aufgaben
- Die Koordination und Kooperation mit anderen Bundes- und Landesbehörden und -einrichtungen, insbesondere BKA, Bundes- und Landespolizeien und Verfassungsschutz. Zudem gewährleistet sie den Kontakt und den Informationsaustausch mit der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ sowie zivilgesellschaftlichen Betroffenenverbänden.
- Die Zentralstelle initiiert und koordiniert den fachlichen Austausch zwischen den für die Verfolgung von Hasskriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
- In Verfahren mit überregionalem Bezug koordiniert sie zudem die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
- Eigene Ermittlungstätigkeit in Einzelverfahren von herausgehobener Bedeutung.
- Des Weiteren berät sie die Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragestellungen u. a. durch Auswertung von Literatur und Rechtsprechung.
- Das Betreiben des Online-Meldeportals Hasskriminalität für Amts- und Mandatsträger.
- Die Koordination und Kooperation mit anderen Bundes- und Landesbehörden und -einrichtungen, insbesondere BKA, Bundes- und Landespolizeien und Verfassungsschutz. Zudem gewährleistet sie den Kontakt und den Informationsaustausch mit der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ sowie zivilgesellschaftlichen Betroffenenverbänden.
- Die Zentralstelle initiiert und koordiniert den fachlichen Austausch zwischen den für die Verfolgung von Hasskriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
- In Verfahren mit überregionalem Bezug koordiniert sie zudem die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
- Eigene Ermittlungstätigkeit in Einzelverfahren von herausgehobener Bedeutung.
- Des Weiteren berät sie die Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragestellungen u. a. durch Auswertung von Literatur und Rechtsprechung.
- Das Betreiben des Online-Meldeportals Hasskriminalität für Amts- und Mandatsträger.
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Online-Meldeportal Hasskriminalität
Allgemeines
Über das Online- Meldeportal können Amts- und Mandatsträger auf unkompliziertem Weg Strafanzeige erstatten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind, die über das Internet begangen wurde. Dies können zum Beispiel Hasskommentare in den Sozialen Medien oder auch bedrohliche oder beleidigende Nachrichten sein, die direkt an den Amts- oder Mandatsträger übersandt wurden.
Angriffe gegen Amts- und Mandatsträger - wie Einschüchterungen, Hetze und Gewalt haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das belegt u.a. auch die Studie „Präventive Strategien zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatspersonen vor Einschüchterungen, Hetze und Gewalt“, die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in Auftrag gegeben wurde. Das Online-Meldeportal soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Arbeit von Amts- und Mandatsträger ein wesentliches Element einer funktionierenden Demokratie darstellt. Durch die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit stehen Amts- und Mandatsträger jedoch in besonderer Weise im Blick der Öffentlichkeit. Das Onlineportal eröffnet ihnen die Möglichkeit, schnell und effizient Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats oder Amtes stehen, anzuzeigen und hierfür den Strafverfolgungsbehörden sogleich die Beweismittel zu übermitteln.
Anmeldung
Um das Onlinemeldeportal nutzen zu können, ist die Beantragung eines Benutzerzuganges über das hiesige Kontaktformular erforderlich:
Sobald Sie einen Benutzerzugang erhalten haben, können Sie sich am Online-Meldeportal Hasskriminalität für Amts- und Mandantsträger anmelden und eine Strafanzeige erstellen:
Allgemeines
Über das Online- Meldeportal können Amts- und Mandatsträger auf unkompliziertem Weg Strafanzeige erstatten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind, die über das Internet begangen wurde. Dies können zum Beispiel Hasskommentare in den Sozialen Medien oder auch bedrohliche oder beleidigende Nachrichten sein, die direkt an den Amts- oder Mandatsträger übersandt wurden.
Angriffe gegen Amts- und Mandatsträger - wie Einschüchterungen, Hetze und Gewalt haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das belegt u.a. auch die Studie „Präventive Strategien zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatspersonen vor Einschüchterungen, Hetze und Gewalt“, die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in Auftrag gegeben wurde. Das Online-Meldeportal soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Arbeit von Amts- und Mandatsträger ein wesentliches Element einer funktionierenden Demokratie darstellt. Durch die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit stehen Amts- und Mandatsträger jedoch in besonderer Weise im Blick der Öffentlichkeit. Das Onlineportal eröffnet ihnen die Möglichkeit, schnell und effizient Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats oder Amtes stehen, anzuzeigen und hierfür den Strafverfolgungsbehörden sogleich die Beweismittel zu übermitteln.
Anmeldung
Um das Onlinemeldeportal nutzen zu können, ist die Beantragung eines Benutzerzuganges über das hiesige Kontaktformular erforderlich:
Sobald Sie einen Benutzerzugang erhalten haben, können Sie sich am Online-Meldeportal Hasskriminalität für Amts- und Mandantsträger anmelden und eine Strafanzeige erstellen: