Kontakt und Erreichbarkeit
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Hausanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: +49 3381 / 2082 - 0
Telefax: +49 3381 / 2082 - 190Postanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
14767 Brandenburg an der HavelHausanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
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Telefax: +49 3381 / 2082 - 190Postanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
14767 Brandenburg an der Havel -
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr)
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr)
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Gehbehinderten Personen ist der Zugang zur Generalstaatsanwaltschaft über die Hoftoreinfahrt möglich.
Nach Ankunft empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Pforte (Gegensprechanlage neben der Hoftoreinfahrt).
Es steht ein Fahrstuhl und auf Wunsch ein Wachtmeister zur Begleitung im Haus zur Verfügung.
Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Untergeschoss.
Um eventl. Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und eine entsprechende Hilfe (z.B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers, die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitzuteilen.Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung: Leitender Regierungsdirektor Markus Hower (Telefon.: +49 3381 / 2082 - 320).
Gehbehinderten Personen ist der Zugang zur Generalstaatsanwaltschaft über die Hoftoreinfahrt möglich.
Nach Ankunft empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Pforte (Gegensprechanlage neben der Hoftoreinfahrt).
Es steht ein Fahrstuhl und auf Wunsch ein Wachtmeister zur Begleitung im Haus zur Verfügung.
Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Untergeschoss.
Um eventl. Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und eine entsprechende Hilfe (z.B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers, die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitzuteilen.Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung: Leitender Regierungsdirektor Markus Hower (Telefon.: +49 3381 / 2082 - 320).
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Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen den Hauptbahnhof von Brandenburg a.d.H. mit dem Regionalexpress der Linie RE 1 aus Richtung Berlin über Potsdam oder aus Richtung Magdeburg sowie mit der Regionalbahn aus Richtung Rathenow.
Verlassen Sie das Bahnhofsgelände über die Fußgängerampel bis zur Haltestelle der Straßenbahnen. Fahren Sie ca. 5 Minuten mit der Linie 2 oder 6 bis zur Haltestelle Neustädtischer Markt.
Linie 2 hält direkt in der Steinstraße – Haltestelle Neustädtischer Markt. Entgegen der Fahrtrichtung erreichen Sie nach ca.50 m die Generalstaatsanwaltschaft, Steinstraße 61.
Linie 6 hält in der Sankt-Annen-Straße – ebenfalls Haltestelle Neustädtischer Markt. Gehen Sie in Fahrtrichtung der Straßenbahn nach links in die Steinstraße. Das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft befindet sich nach ca.100 m auf der linken Straßenseite.Da auf dem Gelände der Generalstaatsanwaltschaft keine Parkplätze zur Verfügung stehen, wird empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Anreise mit dem PKW von der Autobahn A2 kommend
•Verlassen Sie die A2 an der Anschlussstelle Brandenburg und fahren Sie auf die B102 in Richtung Brandenburg.
•Nach ca. 8 km passieren Sie die Ortseinfahrt von Brandenburg an der Havel.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf der B102 für ca. 2,5 km und biegen Sie dann der Beschilderung „Generalstaatsanwaltschaft“ folgend rechts in die Bauhofstraße ein.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 500 m und biegen an der zweiten Ampel der Beschilderung „Generalstaatsanwaltschaft“ folgend in die Jacobstraße ein.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 600 m. Auf der rechten Seite befindet sich das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft, Steinstraße 61.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände der Generalstaatsanwaltschaft keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bitte benutzen Sie die Parkmöglichkeiten des nahegelegenen Pauliklosters (Paulinerstraße) oder der Sankt-Annen-Galerie (beides ausgeschildert).Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen den Hauptbahnhof von Brandenburg a.d.H. mit dem Regionalexpress der Linie RE 1 aus Richtung Berlin über Potsdam oder aus Richtung Magdeburg sowie mit der Regionalbahn aus Richtung Rathenow.
Verlassen Sie das Bahnhofsgelände über die Fußgängerampel bis zur Haltestelle der Straßenbahnen. Fahren Sie ca. 5 Minuten mit der Linie 2 oder 6 bis zur Haltestelle Neustädtischer Markt.
Linie 2 hält direkt in der Steinstraße – Haltestelle Neustädtischer Markt. Entgegen der Fahrtrichtung erreichen Sie nach ca.50 m die Generalstaatsanwaltschaft, Steinstraße 61.
Linie 6 hält in der Sankt-Annen-Straße – ebenfalls Haltestelle Neustädtischer Markt. Gehen Sie in Fahrtrichtung der Straßenbahn nach links in die Steinstraße. Das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft befindet sich nach ca.100 m auf der linken Straßenseite.Da auf dem Gelände der Generalstaatsanwaltschaft keine Parkplätze zur Verfügung stehen, wird empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Anreise mit dem PKW von der Autobahn A2 kommend
•Verlassen Sie die A2 an der Anschlussstelle Brandenburg und fahren Sie auf die B102 in Richtung Brandenburg.
•Nach ca. 8 km passieren Sie die Ortseinfahrt von Brandenburg an der Havel.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf der B102 für ca. 2,5 km und biegen Sie dann der Beschilderung „Generalstaatsanwaltschaft“ folgend rechts in die Bauhofstraße ein.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 500 m und biegen an der zweiten Ampel der Beschilderung „Generalstaatsanwaltschaft“ folgend in die Jacobstraße ein.
•Folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 600 m. Auf der rechten Seite befindet sich das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft, Steinstraße 61.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände der Generalstaatsanwaltschaft keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bitte benutzen Sie die Parkmöglichkeiten des nahegelegenen Pauliklosters (Paulinerstraße) oder der Sankt-Annen-Galerie (beides ausgeschildert). -
Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Eingangsbereich der Behörde aus Sicherheitsgründen eine Personenkontrolle durchgeführt wird.
Behördenfremde Personen werden daher gebeten, ein geeignetes Ausweisdokument und gegebenfalls vorhandene Unterlagen (auch Aktenzeichen) mitzuführen.Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Eingangsbereich der Behörde aus Sicherheitsgründen eine Personenkontrolle durchgeführt wird.
Behördenfremde Personen werden daher gebeten, ein geeignetes Ausweisdokument und gegebenfalls vorhandene Unterlagen (auch Aktenzeichen) mitzuführen.