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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg sind bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für staatsanwaltschaften.brandenburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Auf Formularseiten enthalten die ID's der Formularfelder teilweise unzulässige Zeichen. Die unzulässigen Zeichen werden mit der nächsten Aktualisierung entfernt. 

Auf allen Seiten fehlt ein Label für das Suchfeld der Seiteninternen Suchfunktion. Das Label wird mit der nächsten Aktualisierung eingefügt. 

Es gibt keine Sprungmarken "direkt zum Inhalt" oder zu anderen Regionen der Seitenstruktur, diese werden mit der nächsten Aktualisierung eingefügt.

Die Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar. Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 

Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels. Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Auf den Seiten von staatsanwaltschaften.brandenburg.de werden PDF-Dokumente angeboten, die nicht barrierefrei sind und es wird auf den Seiten zur GStA, Unterseite Aufgaben, zu Karriere und E-Justiz mit den zugehörigen Unterseiten, sowie in der Informationsleiste auf Angebote anderer Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung verlinkt. Diese können in Teilen nicht barrierefrei sein, weil sie z. B. PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind.  Hierbei handelt es sich um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im April 2022 erstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat die Barrierefreiheit der Webseite selbst überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang, zu konkreten Inhalten von staatsanwaltschaften.brandenburg.de aufgefallen, oder wollen Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen? Dann melden Sie sich bei uns. Sie können dafür das Kontaktformular zur Barrierefreiheit nutzen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kontaktformular keine Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen abgegeben oder entgegen genommen werden.

Insbesondere findet keine Rechtsberatung durch die Staatsanwaltschaften statt. Auch sind E-Mails nicht geeignet, eine Frist zu wahren. Zur Kontaktaufnahme für Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen sind ausschließlich die für die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg angegebenen Adressen, Telefon- oder Faxnummern zu verwenden.

Sie können auch per Post Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit der Webseite an folgende Adresse mitteilen: 

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

-IT- Stelle-

Steinstraße 61

 14776 Brandenburg an der Havel

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

 Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Internet: https://msgiv.brandenburg.de 

 E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Telefon: +49 331 / 866 - 5014

Die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg sind bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für staatsanwaltschaften.brandenburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Auf Formularseiten enthalten die ID's der Formularfelder teilweise unzulässige Zeichen. Die unzulässigen Zeichen werden mit der nächsten Aktualisierung entfernt. 

Auf allen Seiten fehlt ein Label für das Suchfeld der Seiteninternen Suchfunktion. Das Label wird mit der nächsten Aktualisierung eingefügt. 

Es gibt keine Sprungmarken "direkt zum Inhalt" oder zu anderen Regionen der Seitenstruktur, diese werden mit der nächsten Aktualisierung eingefügt.

Die Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar. Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 

Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels. Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Auf den Seiten von staatsanwaltschaften.brandenburg.de werden PDF-Dokumente angeboten, die nicht barrierefrei sind und es wird auf den Seiten zur GStA, Unterseite Aufgaben, zu Karriere und E-Justiz mit den zugehörigen Unterseiten, sowie in der Informationsleiste auf Angebote anderer Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung verlinkt. Diese können in Teilen nicht barrierefrei sein, weil sie z. B. PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind.  Hierbei handelt es sich um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im April 2022 erstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat die Barrierefreiheit der Webseite selbst überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang, zu konkreten Inhalten von staatsanwaltschaften.brandenburg.de aufgefallen, oder wollen Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen? Dann melden Sie sich bei uns. Sie können dafür das Kontaktformular zur Barrierefreiheit nutzen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kontaktformular keine Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen abgegeben oder entgegen genommen werden.

Insbesondere findet keine Rechtsberatung durch die Staatsanwaltschaften statt. Auch sind E-Mails nicht geeignet, eine Frist zu wahren. Zur Kontaktaufnahme für Erklärungen, Anträge oder Anzeigen in Rechtssachen sind ausschließlich die für die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg angegebenen Adressen, Telefon- oder Faxnummern zu verwenden.

Sie können auch per Post Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit der Webseite an folgende Adresse mitteilen: 

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

-IT- Stelle-

Steinstraße 61

 14776 Brandenburg an der Havel

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

 Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Internet: https://msgiv.brandenburg.de 

 E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Telefon: +49 331 / 866 - 5014