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Hinweise zum Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
im Strafverfahren sowie im Bußgeldverfahren
bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg
(§ 55 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG)

Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in ge­setzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren. 

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und http://bravors.brandenburg.de (Lan­desrecht Brandenburg) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist die Generalstaatsanwältin/der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, bei dem Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechts­grundlagen?

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung ge­nügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Wahrneh­mung der Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg für das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg für das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg werden außerdem im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen über das Kontaktformular zur Barrierefreiheit ausschließlich solche Daten verarbeitet, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben, sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, Kontaktformular).

Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg dürfen ohne Ihre Einwilligung nach § 161 der Strafprozessordnung (StPO) zu dem in § 160 Absätze 1 bis 3 StPO bezeichneten Zweck – Erforschung des Sachverhalts bei Straftatverdacht - personenbezogene Daten erheben, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln (z.B. Rasterfahndung, Polizeiliche Beobachtung). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg dürfen ferner personenbezogene Daten ohne Ihre Einwilligung zum Zwecke der Strafvollstreckung und der strafrechtlichen Rehabilitierung verarbeiten.

Nach § 483 StPO dürfen die personenbezogenen Daten für Zwecke des Strafverfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.

Die in § 484 Absatz 1 StPO enumerativ aufgezählten Daten dürfen darüber hinaus für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeitet werden.

Weiterhin dürfen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeitet werden (§ 485 StPO).

3. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Der Auskunftsanspruch, ob und welche personengezogen Daten von Ihnen bei den Staatsanwaltschaften verarbeitet werden, ergibt sich aus § 57 BDSG.

In § 58 BDSG sind Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung geregelt.

4. Ihr Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde nach § 60 BDSG an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

zu wenden.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
im Strafverfahren sowie im Bußgeldverfahren
bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg
(§ 55 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG)

Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in ge­setzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren. 

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und http://bravors.brandenburg.de (Lan­desrecht Brandenburg) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist die Generalstaatsanwältin/der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, bei dem Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechts­grundlagen?

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung ge­nügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Wahrneh­mung der Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg für das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg für das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg werden außerdem im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen über das Kontaktformular zur Barrierefreiheit ausschließlich solche Daten verarbeitet, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben, sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, Kontaktformular).

Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg dürfen ohne Ihre Einwilligung nach § 161 der Strafprozessordnung (StPO) zu dem in § 160 Absätze 1 bis 3 StPO bezeichneten Zweck – Erforschung des Sachverhalts bei Straftatverdacht - personenbezogene Daten erheben, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln (z.B. Rasterfahndung, Polizeiliche Beobachtung). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg dürfen ferner personenbezogene Daten ohne Ihre Einwilligung zum Zwecke der Strafvollstreckung und der strafrechtlichen Rehabilitierung verarbeiten.

Nach § 483 StPO dürfen die personenbezogenen Daten für Zwecke des Strafverfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.

Die in § 484 Absatz 1 StPO enumerativ aufgezählten Daten dürfen darüber hinaus für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeitet werden.

Weiterhin dürfen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeitet werden (§ 485 StPO).

3. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Der Auskunftsanspruch, ob und welche personengezogen Daten von Ihnen bei den Staatsanwaltschaften verarbeitet werden, ergibt sich aus § 57 BDSG.

In § 58 BDSG sind Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung geregelt.

4. Ihr Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde nach § 60 BDSG an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

zu wenden.

Datenschutzhinweise
gemäß Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) für die Datenverarbeitung innerhalb der Justizverwaltung
bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg
(Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO)

Die Justiz des Landes Brandenburg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in ge­setzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung durch die Justizverwaltung und Rechtsprechung.

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz außer in Strafsachen.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://bravors.brandenburg.de (Lan­desrecht Brandenburg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, bei dem Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechts­grundlagen?

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung ge­nügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrneh­mung der Aufgaben innerhalb der Justizverwaltung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

2.1

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c) und e) DSGVO und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personen­bezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und der jeweiligen Verfahrensordnungen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Justizverwaltung erforderlich ist. Im Übrigen gilt hier für die brandenburgischen Staatsanwaltschaften ergänzend das Landesdatenschutzgesetz.

2.2

Zudem obliegen den brandenburgischen Staatsanwaltschaften diverse rechtliche Verpflichtungen, zu denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b), c) und e) DSGVO und des Artikels 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO sowie den entsprechenden Spezialvorschriften werden Daten erhoben und verarbeitet. Zu nennen sind hier beispielhaft Daten

a)    von Dolmetscher/innen, Übersetzer/innen und Sachverständigen nur insoweit, als die Daten (Kontakt, Qualifikation, Vergütung etc.) für deren Auswahl, Verwaltung und Auftragserfüllung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg benötigt werden;

b)    von gemeinnützigen Einrichtungen, die sich um den Empfang von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren beworben haben, soweit die Daten für die Prüfung der Gemeinnützigkeit, zur Entscheidungsfindung und zur Anweisung der Zahlung erforderlich sind (§ 153a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung);

c)    von Bietern im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren (§ 8 VgV);

d)    von Beteiligten in Dienstunfallsachen, die nicht Bedienstete aus dem Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg sind (§ 45 des Beamtenversorgungsgesetzes);

e)    von Beteiligten in Verfahren über Entschädigungen gemäß §§ 198, 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die nicht Bedienstete aus dem Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg sind;

f)     von Beschwerdeführern bei Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen (Artikel 17 des Grundgesetzes, Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg) und sonstigen Eingaben;

g)    über Richter/innen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, Beamte/Beamtinnen und Tarifbeschäftigte sowie von Bewerbern/Bewerberinnen sowie von Praktikanten/Praktikantinnen, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller oder sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes erforderlich ist (§ 94 Abs. 1 des Beamtengesetzes des Landes Brandenburg, § 26 Landesdatenschutzgesetz, § 3 Abs. 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L - in Verbindung mit der Brandenburgischen Aktenordnung).

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Da­ten nur verarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Da­tenverarbeitung gibt, beispielsweise im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich ein­gewilligt haben.

2.3

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

2.4

Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzli­cher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Dabei werden von uns die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, des Landesdatenschutzgesetzes sowie des Archivgesetzes beachtet.

3. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von uns verarbeitet?

Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung ste­hen.

Die Justizverwaltung hat umfassende Zuständigkeiten. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Ka­tegorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit es für unsere Arbeit er­forderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO.

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Justizverwaltung kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrund­lagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Justizverwaltung legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a)   Bekannte Empfänger

Innerhalb der Justizverwaltung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren perso­nenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Staatsanwälte/Staatsanwältinnen oder Rechtspfleger/innen, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen ha­ben, sowie die Geschäftsstellen und Schreibkräfte, die mit der Vorgangsbearbeitung betraut sind. Hierbei sind sie von Amts wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43 DRiG, § 37 des Beamtenstatusgesetzes, § 3 Abs. 2 TV-L).

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren, in die Ihre Daten eingegeben werden.

In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihren Namen und Ihre Ad­resse sowie die Verfahrensdaten an die Landeshauptkasse übermitteln, damit diese ihrer Aufgaben im Rahmen der Beitreibung von Kosten nachkommen kann. Gleiches gilt bei Auszahlungen zulasten der Justizkasse an Zahlungsempfänger.

b)    Kategorien von Empfängern

Wir übermitteln personenbezogene Daten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall außerdem an

(1)   Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;

(2)   nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher;

(3)   an Gerichte und Behörden, soweit es zu unserer oder zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;

(4)   andere Personen, die nach der je­weiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.

Eine Datenübermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt nicht.

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, wer­den in die Verfahrensakten aufgenommen. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet und gespeichert, solange es für die Erfüllung des Zwecks, der zu ihrer Erhebung geführt hat, und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Danach werden sie sofort gelöscht oder entsprechend des Brandenburgischen Archivgesetzes, des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes sowie der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden aufbewahrt.

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Soweit die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf gesetzlichen Vorgaben beruht, ist deren Überlassung regelmäßig Grundlage für eine gesetzeskonforme und pflichtgemäße Amtsführung der Justizverwaltung. Insoweit besteht eine Verpflichtung der/des Betroffenen zur Überlassung, die sich zwingend aus der Rechtsgrundlage der Erhebung ergibt. Die Rechtsfolgen einer Verletzung die­ser Pflicht ergeben sich nach deren Regelungen. In den übrigen Fällen wird ohne die Überlassung der personengebundenen Daten eine antrags- und wunschgemäße Bearbeitung durch die Justizverwaltung nicht möglich sein.

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

9. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Justiz des Landes Brandenburg

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Justiz des Landes Brandenburg geltend machen können:

a)   Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DSGVO). Das Aus­kunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO).

b)  Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung un­richtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Bei­spiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfah­rensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufge­fordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Ein­schränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c)   Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO

Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DSGVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personen­bezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels au­tomatisierter Verfahren verarbeiten.

Die genannten Rechte stehen in einem gerichtlichen Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Siche­rung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfah­rensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personen­bezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verar­beitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzli­che Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelun­gen.

11. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

zu wenden.

Datenschutzhinweise
gemäß Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) für die Datenverarbeitung innerhalb der Justizverwaltung
bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg
(Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO)

Die Justiz des Landes Brandenburg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in ge­setzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung durch die Justizverwaltung und Rechtsprechung.

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz außer in Strafsachen.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://bravors.brandenburg.de (Lan­desrecht Brandenburg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, bei dem Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechts­grundlagen?

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung ge­nügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrneh­mung der Aufgaben innerhalb der Justizverwaltung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

2.1

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c) und e) DSGVO und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personen­bezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und der jeweiligen Verfahrensordnungen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Justizverwaltung erforderlich ist. Im Übrigen gilt hier für die brandenburgischen Staatsanwaltschaften ergänzend das Landesdatenschutzgesetz.

2.2

Zudem obliegen den brandenburgischen Staatsanwaltschaften diverse rechtliche Verpflichtungen, zu denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b), c) und e) DSGVO und des Artikels 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO sowie den entsprechenden Spezialvorschriften werden Daten erhoben und verarbeitet. Zu nennen sind hier beispielhaft Daten

a)    von Dolmetscher/innen, Übersetzer/innen und Sachverständigen nur insoweit, als die Daten (Kontakt, Qualifikation, Vergütung etc.) für deren Auswahl, Verwaltung und Auftragserfüllung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg benötigt werden;

b)    von gemeinnützigen Einrichtungen, die sich um den Empfang von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren beworben haben, soweit die Daten für die Prüfung der Gemeinnützigkeit, zur Entscheidungsfindung und zur Anweisung der Zahlung erforderlich sind (§ 153a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung);

c)    von Bietern im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren (§ 8 VgV);

d)    von Beteiligten in Dienstunfallsachen, die nicht Bedienstete aus dem Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg sind (§ 45 des Beamtenversorgungsgesetzes);

e)    von Beteiligten in Verfahren über Entschädigungen gemäß §§ 198, 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die nicht Bedienstete aus dem Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg sind;

f)     von Beschwerdeführern bei Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen (Artikel 17 des Grundgesetzes, Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg) und sonstigen Eingaben;

g)    über Richter/innen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, Beamte/Beamtinnen und Tarifbeschäftigte sowie von Bewerbern/Bewerberinnen sowie von Praktikanten/Praktikantinnen, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller oder sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes erforderlich ist (§ 94 Abs. 1 des Beamtengesetzes des Landes Brandenburg, § 26 Landesdatenschutzgesetz, § 3 Abs. 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L - in Verbindung mit der Brandenburgischen Aktenordnung).

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Da­ten nur verarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Da­tenverarbeitung gibt, beispielsweise im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich ein­gewilligt haben.

2.3

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

2.4

Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzli­cher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Dabei werden von uns die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, des Landesdatenschutzgesetzes sowie des Archivgesetzes beachtet.

3. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von uns verarbeitet?

Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung ste­hen.

Die Justizverwaltung hat umfassende Zuständigkeiten. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Ka­tegorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit es für unsere Arbeit er­forderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO.

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Justizverwaltung kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrund­lagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Justizverwaltung legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a)   Bekannte Empfänger

Innerhalb der Justizverwaltung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren perso­nenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Staatsanwälte/Staatsanwältinnen oder Rechtspfleger/innen, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen ha­ben, sowie die Geschäftsstellen und Schreibkräfte, die mit der Vorgangsbearbeitung betraut sind. Hierbei sind sie von Amts wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43 DRiG, § 37 des Beamtenstatusgesetzes, § 3 Abs. 2 TV-L).

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren, in die Ihre Daten eingegeben werden.

In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihren Namen und Ihre Ad­resse sowie die Verfahrensdaten an die Landeshauptkasse übermitteln, damit diese ihrer Aufgaben im Rahmen der Beitreibung von Kosten nachkommen kann. Gleiches gilt bei Auszahlungen zulasten der Justizkasse an Zahlungsempfänger.

b)    Kategorien von Empfängern

Wir übermitteln personenbezogene Daten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall außerdem an

(1)   Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;

(2)   nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher;

(3)   an Gerichte und Behörden, soweit es zu unserer oder zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;

(4)   andere Personen, die nach der je­weiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.

Eine Datenübermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt nicht.

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, wer­den in die Verfahrensakten aufgenommen. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet und gespeichert, solange es für die Erfüllung des Zwecks, der zu ihrer Erhebung geführt hat, und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Danach werden sie sofort gelöscht oder entsprechend des Brandenburgischen Archivgesetzes, des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes sowie der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden aufbewahrt.

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Soweit die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf gesetzlichen Vorgaben beruht, ist deren Überlassung regelmäßig Grundlage für eine gesetzeskonforme und pflichtgemäße Amtsführung der Justizverwaltung. Insoweit besteht eine Verpflichtung der/des Betroffenen zur Überlassung, die sich zwingend aus der Rechtsgrundlage der Erhebung ergibt. Die Rechtsfolgen einer Verletzung die­ser Pflicht ergeben sich nach deren Regelungen. In den übrigen Fällen wird ohne die Überlassung der personengebundenen Daten eine antrags- und wunschgemäße Bearbeitung durch die Justizverwaltung nicht möglich sein.

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

9. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Justiz des Landes Brandenburg

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Justiz des Landes Brandenburg geltend machen können:

a)   Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DSGVO). Das Aus­kunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO).

b)  Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung un­richtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Bei­spiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfah­rensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufge­fordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Ein­schränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c)   Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO

Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DSGVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personen­bezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels au­tomatisierter Verfahren verarbeiten.

Die genannten Rechte stehen in einem gerichtlichen Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Siche­rung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfah­rensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personen­bezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verar­beitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzli­che Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelun­gen.

11. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

zu wenden.

Datenschutzerklärung für die Webseiten
der Staatsanwaltschaften
des Landes Brandenburg
(§ 13 TMG)

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen. 

2. Folgende Daten werden verarbeitet

Zugriffsdaten

Es werden Daten über Zugriffe auf die Seiten der Internet-Angebote der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg erhoben und als Server-Logfiles gespeichert. Folgende Daten werden so protokolliert:

  • besuchte Website
  • Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
  • Menge der gesendeten Daten in Byte
  • Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
  • verwendeter Browser
  • verwendetes Betriebssystem
  • verwendete Suchmaschine und Suchbegriffe, wenn diese von der Suchmaschine übermittelt werden.

Diese Daten sind nicht personenbezogen; es ist also nicht nachvollziehbar, welche Nutzenden welche Daten abgerufen hatten. Nicht gespeichert wird die IP-Adresse des Rechners, von dem die Anfrage abgeschickt wurde. Personenbezogene Nutzerprofile können daher nicht gebildet werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Dieses Web-Angebot verwendet keine Cookies, Java-Applets, Active-X-Controls oder andere Techniken, die dazu dienen, das Zugriffsverhalten der Nutzenden nachvollziehen zu können.

Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Internet-Angebote der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Wir behalten uns vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

3. Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Übermittlung

Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, mit denen Ihre Person bestimmt werden kann und die zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Wenn Sie mit uns durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung aufnehmen, speichern wir Ihre Daten für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren oder im Justizverwaltungsverfahren.

Hinsichtlich der

  • Dauer der Speicherung,
  • Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  • Auskunft, Berichtigung und Löschung
  • Beschwerdemöglichkeit

verweisen wir Sie auf die Hinweise für die Datenverarbeitung im Straf- und Bußgeldverfahren und die Hinweise für die Datenverarbeitung in der Justizverwaltung.

4. Technische Umsetzung

Der Webserver für den Betrieb der Website wird technisch durch den zentralen IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg betrieben. Diesen erreichen Sie wie folgt:

Brandenburgischer IT-Dienstleister
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Telefon: +49 (0)331-39-0
Telefax: +49 (0)331-39-9099
E-Mail: poststelle@zit-bb.brandenburg.de

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des Landes Brandenburg
(§ 13 TMG)

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a)    Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg oder der Behördenleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

b)    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts der Generalstaatsanwaltschaft oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen. 

2. Folgende Daten werden verarbeitet

Zugriffsdaten

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  • besuchte Website
  • Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
  • Menge der gesendeten Daten in Byte
  • Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
  • verwendeter Browser
  • verwendetes Betriebssystem
  • verwendete Suchmaschine und Suchbegriffe, wenn diese von der Suchmaschine übermittelt werden.

Diese Daten sind nicht personenbezogen; es ist also nicht nachvollziehbar, welche Nutzenden welche Daten abgerufen hatten. Nicht gespeichert wird die IP-Adresse des Rechners, von dem die Anfrage abgeschickt wurde. Personenbezogene Nutzerprofile können daher nicht gebildet werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

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Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Internet-Angebote der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Wir behalten uns vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

3. Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Übermittlung

Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, mit denen Ihre Person bestimmt werden kann und die zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Wenn Sie mit uns durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung aufnehmen, speichern wir Ihre Daten für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren oder im Justizverwaltungsverfahren.

Hinsichtlich der

  • Dauer der Speicherung,
  • Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  • Auskunft, Berichtigung und Löschung
  • Beschwerdemöglichkeit

verweisen wir Sie auf die Hinweise für die Datenverarbeitung im Straf- und Bußgeldverfahren und die Hinweise für die Datenverarbeitung in der Justizverwaltung.

4. Technische Umsetzung

Der Webserver für den Betrieb der Website wird technisch durch den zentralen IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg betrieben. Diesen erreichen Sie wie folgt:

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Speicherdauer der Aufnahmen der Videoüberwachung für die Liegenschaft
der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg


Die Speicherdauer der straßenseitigen Außenkameras bei der Generalstaatsanwaltschaft beträgt 72 Stunden. Im Alarmierungsfall ist ein  Zugriff auf die entsprechenden Aufnahmen für die Dauer von 10 Tagen möglich.

Speicherdauer der Aufnahmen der Videoüberwachung für die Liegenschaft
der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg


Die Speicherdauer der straßenseitigen Außenkameras bei der Generalstaatsanwaltschaft beträgt 72 Stunden. Im Alarmierungsfall ist ein  Zugriff auf die entsprechenden Aufnahmen für die Dauer von 10 Tagen möglich.