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Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei

Verfahren gegen Verantwortliche eingestellt

- Erschienen am 11.01.2022

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren gegen die Moderne Fünfkämpferin Annika Schleu sowie die Bundestrainerin Kim Raisner wegen des Verdachts der Tierquälerei im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei den olympischen Spielen in Tokio gemäß § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.

Den Beschuldigten wurde jeweils zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Dafür war insbesondere maßgeblich, dass die Beschuldigten auf das Reitpferd nur kurzfristig eingewirkt haben und sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation des olympischen Wettkampfs befanden. Dem Turnierpferd wurden zudem keine Verletzungen zugefügt. Angesichts der geringen Auswirkungen der Tat und vor dem Hintergrund der fortgesetzten medialen Berichterstattung ist von einer ausreichenden Einwirkung auf die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten durch das Ermittlungsverfahren auszugehen. Deshalb und auch wegen der vorgesehenen künftigen Austragung des modernen Fünfkampfs ohne Reitsport besteht keine Wiederho-lungsgefahr. Insgesamt sind die Auflagen nach dem Ergebnis der Ermittlungen daher geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.

Zur Höhe der Geldbeträge und zu der gemeinnützigen Einrichtung können aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nähere Angaben nicht gemacht werden.

Nach Erfüllung der Auflagen wird das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt werden.