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Generalstaatsanwalt Dr. Behm verwahrt sich gegen pauschale Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Cottbus

- Erschienen am 07.12.2020

Die in jüngerer Vergangenheit pauschal erhobene Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Cottbus ist nicht zutreffend.

Die Kritik an der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens gegen Attila Hildmann durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ist nicht berechtigt. Die dortige Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat die dort geführten Verfahren zügig und ordnungsgemäß bearbeitet. Die Abgabe dieser Verfahren ist zwischen der Generalstaatsanwältin in Berlin und dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg letztlich einvernehmlich und allein aus Sachgründen erfolgt.

Ebenso sind die Ermittlungen im Fall Rita O. zügig und mit großem Aufwand geführt worden. Auch in diesem Fall gibt die Arbeit der Staatsanwaltschaft Cottbus keinen Anlass zu Kritik. Art und Umfang der Ermittlungen waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Drucksache 6/11670), die umfassend beantwortet wurde und zu keinen Nachfragen geführt hat.

Generalstaatsanwalt Dr. Behm erklärt: „Die pauschale Kritik der Opferperspektive an den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten ist für mich weder nachvollziehbar noch überprüfbar. Öffentlich erhobene Behauptungen, bei der Staatsanwaltschaft werde zum Teil desaströs gearbeitet, so dass de facto Straffreiheit für rechte Schläger bestehe, ist ehrenrührig und in keiner Weise zutreffend. Es ist in Brandenburg seit langem gelebte Praxis der Strafverfolgung, gegen rechtsextremistische Straftäter energisch und konsequent vorzugehen.“