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Justizwachtmeisterdienst

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind in den Dienstgebäuden der Staatsanwaltschaften für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Ruhe verantwortlich. Sie übernehmen wichtige Dienstgänge und sind für die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes bei den Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Justizwachtmeisterdienst

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind in den Dienstgebäuden der Staatsanwaltschaften für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Ruhe verantwortlich. Sie übernehmen wichtige Dienstgänge und sind für die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes bei den Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

  • Aufgaben

    Zu den Dienstgeschäften des Justizwachtmeisterdienstes zählen:

    a) der Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst

    b) der Außendienst (insbesondere das Führen von Dienstkraftfahrzeugen)

    c) der Innendienst, wozu insbesondere folgende Verrichtungen gehören:

    • der Auskunftsdienst am Eingang des Dienstgebäudes,
    • die Annahme, Verteilung und der Versand von Schriftstücken und anderen Gegenständen einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten sowie die Annahme und Verteilung elektronischer Dokumente,
    • die Besorgung des gesamten Aktenumlaufs, namentlich des Post- und Aktenbotendienstes innerhalb und außerhalb des Dienstgebäudes,
    • die Mitarbeit bei der Verwahrung und Vorlage wegzulegender beziehungsweise weggelegter Akten,
    • die Mitarbeit bei der Aussonderung und Vernichtung von Akten und anderen dienstlichen Unterlagen,
    • die Besorgung der öffentlichen Aushänge und Bekanntmachungen,
    • die Mitarbeit in IT-Angelegenheiten,
    • die Verwaltung und Aushändigung von Dienstgeräten und Verbrauchsmitteln (Materialausgabe, Vordrucke),
    • die Bedienung von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie die Herstellung von Ablichtungen und Vervielfältigungen,
    • sonstige Tätigkeiten nach Weisung der Behörden-/Geschäftsleitung, zum Beispiel Wahrnehmung kleinerer Hausmeistertätigkeiten.
    • das Heben, Tragen sowie der innerbetriebliche Transport von schweren Lasten
    • die Mitarbeit bei hausinternen Umzügen (Akten- und Möbeltransporte), die zum Teil mit nicht unerheblichen körperlichen Belastungen verbunden sind
    • das Bewegen / Führen von handbetriebenen Förderfahrzeugen

    Zu den Dienstgeschäften des Justizwachtmeisterdienstes zählen:

    a) der Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst

    b) der Außendienst (insbesondere das Führen von Dienstkraftfahrzeugen)

    c) der Innendienst, wozu insbesondere folgende Verrichtungen gehören:

    • der Auskunftsdienst am Eingang des Dienstgebäudes,
    • die Annahme, Verteilung und der Versand von Schriftstücken und anderen Gegenständen einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten sowie die Annahme und Verteilung elektronischer Dokumente,
    • die Besorgung des gesamten Aktenumlaufs, namentlich des Post- und Aktenbotendienstes innerhalb und außerhalb des Dienstgebäudes,
    • die Mitarbeit bei der Verwahrung und Vorlage wegzulegender beziehungsweise weggelegter Akten,
    • die Mitarbeit bei der Aussonderung und Vernichtung von Akten und anderen dienstlichen Unterlagen,
    • die Besorgung der öffentlichen Aushänge und Bekanntmachungen,
    • die Mitarbeit in IT-Angelegenheiten,
    • die Verwaltung und Aushändigung von Dienstgeräten und Verbrauchsmitteln (Materialausgabe, Vordrucke),
    • die Bedienung von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten sowie die Herstellung von Ablichtungen und Vervielfältigungen,
    • sonstige Tätigkeiten nach Weisung der Behörden-/Geschäftsleitung, zum Beispiel Wahrnehmung kleinerer Hausmeistertätigkeiten.
    • das Heben, Tragen sowie der innerbetriebliche Transport von schweren Lasten
    • die Mitarbeit bei hausinternen Umzügen (Akten- und Möbeltransporte), die zum Teil mit nicht unerheblichen körperlichen Belastungen verbunden sind
    • das Bewegen / Führen von handbetriebenen Förderfahrzeugen
  • Anforderungen

    • Abgeschlossene Berufsausbildung - vorzugsweise handwerklicher Natur –
    • Berufsbildungsreife (erfolgreicher Hauptschulabschluss) oder als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Gültige Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen
    • Gesundheitszeugnis zum Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögen nach den Grundsätzen der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie für bestellte Kraftfahrer/ innen
    • Uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit und hohe Leistungsfähigkeit
    • Gute gesundheitliche Gesamtkonstitution, insbesondere hohe Belastbarkeit des Muskel- Skelett-Systems und des Herz-Kreislauf-Systems
    • Bereitschaft zur selbständigen Arbeit und Teamfähigkeit
    • Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
    • Hohes Maß an Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • Sicheres und gewandtes Auftreten sowie höfliche Umgangsformen
    • Kenntnisse im Bereich der Gerichtsorganisation (von Vorteil, jedoch nicht Bedingung)
    • Grundlegende PC-Kenntnisse, Grundkenntnisse in MS-Office
    • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Abgeschlossene Berufsausbildung - vorzugsweise handwerklicher Natur –
    • Berufsbildungsreife (erfolgreicher Hauptschulabschluss) oder als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    • Gültige Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen
    • Gesundheitszeugnis zum Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögen nach den Grundsätzen der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie für bestellte Kraftfahrer/ innen
    • Uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit und hohe Leistungsfähigkeit
    • Gute gesundheitliche Gesamtkonstitution, insbesondere hohe Belastbarkeit des Muskel- Skelett-Systems und des Herz-Kreislauf-Systems
    • Bereitschaft zur selbständigen Arbeit und Teamfähigkeit
    • Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
    • Hohes Maß an Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • Sicheres und gewandtes Auftreten sowie höfliche Umgangsformen
    • Kenntnisse im Bereich der Gerichtsorganisation (von Vorteil, jedoch nicht Bedingung)
    • Grundlegende PC-Kenntnisse, Grundkenntnisse in MS-Office
    • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Gehalt

    Die Bezahlung im Justizwachtmeisterdienst erfolgt für Angestellte bis zur Entgeltgruppe 4 TV-L, bzw. für Beamte in  den Besoldungsgruppen von A5 bis A7.

    Die Bezahlung im Justizwachtmeisterdienst erfolgt für Angestellte bis zur Entgeltgruppe 4 TV-L, bzw. für Beamte in  den Besoldungsgruppen von A5 bis A7.